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So könnte eure Verhandlung klingen.
Wir haben inzwischen genügend Daten, um eines ziemlich sicher sagen zu können: Keine einzelne Quelle hat den Fluss in diesen Zustand gebracht. Das Problem ist die Summe vieler Belastungen.
Genau deshalb lehne ich eine pauschale Haftung einzelner Sektoren ab. Viele unserer Mitglieder haben über Jahre sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten.
Das ist ein relevantes Argument. Wir müssen allerdings unterscheiden zwischen rechtlicher Zulässigkeit und der Frage, wer heute zur Lösung beitragen sollte.
Ich möchte trotzdem nicht, dass jemand rückwirkend moralisch so behandelt wird, als hätte er bewusst gegen Regeln verstoßen, die es damals gar nicht gab. A: Da stimme ich zu.
Zumal wir als Behörde selbst einen Teil der Verantwortung tragen. Die alten Genehmigungen wurden meist für einzelne Betriebe geprüft.
Die Gesamtbelastung des gesamten Flussgebiets spielte eine viel zu geringe Rolle. B: Das ist wichtig.
Dann kann die öffentliche Hand die heutigen Kosten nicht einfach vollständig an private Akteure weiterreichen. A: Nein.
Aber daraus folgt ebenso wenig, dass alle privaten Beiträge folgenlos bleiben sollten. Unsere neuen Messungen zeigen beispielsweise erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Betrieben und landwirtschaftlichen Flächen.
Auch innerhalb unserer Koalition ist die Situation sehr verschieden. Einige Landwirte haben längst auf wesentlich emissionsärmere Verfahren umgestellt.
Andere erfüllen gerade einmal die alten Mindestanforderungen. A: Dann wäre eine rein sektorale Verantwortung tatsächlich zu grob.
Genau. Ich würde zunächst fragen, wie stark ein Akteur aktuell zur Belastung beiträgt und welche realistische Möglichkeit er hat, diesen Beitrag zu senken.
Das erscheint mir für zukünftige Reduktionspflichten sinnvoll. Aber gilt derselbe Maßstab auch für die Finanzierung der bereits entstandenen Schäden?
Nicht unbedingt. Dort könnte zusätzlich relevant sein, wer über lange Zeit wirtschaftlich von der Nutzung des Flusses oder von umweltbelastenden Verfahren profitiert hat.
Dann würdest du zwischen einer vorwärtsgerichteten und einer rückwärtsgerichteten Verantwortung unterscheiden? B: Ja.
Wer heute besonders effizient Emissionen reduzieren kann, sollte vielleicht eine große Reduktionspflicht haben, auch wenn seine moralische Schuld am historischen Schaden gering ist. A: Das finde ich überzeugend.
Umgekehrt könnte ein großer Akteur, der jahrzehntelang erheblich profitiert hat, stärker zur Renaturierung beitragen, selbst wenn seine heutigen Emissionen bereits niedrig sind. B: Genau.
Wir müssen allerdings kleine Betriebe schützen, die ihre Investitionen im Vertrauen auf rechtmäßige Genehmigungen getätigt haben. A: Schutz ja, vollständige Freistellung würde ich ablehnen.
Sonst entsteht wieder das klassische Problem: Jeder Einzelne erklärt seinen Beitrag für zu klein, während die Summe dieser kleinen Beiträge den Grenzwert überschreitet. B: Das sehe ich.
Deshalb könnte Unterstützung besser sein als Befreiung. Kleine regelkonforme Betriebe erhalten längere Übergangsfristen und finanzielle Hilfe für notwendige technische Änderungen.
Das passt auch für kleinere Kommunen. Einige ihrer Abwassersysteme müssten dringend modernisiert werden, aber sie können solche Investitionen allein kaum finanzieren.
Genau. Wenn wir ihnen einfach dieselben Anforderungen und Fristen wie einer wohlhabenden Großstadt geben, ist das formal gleich, aber praktisch kaum umsetzbar.
Dann kommt die finanzielle Leistungsfähigkeit ins Spiel. Sie sagt zwar nichts darüber aus, wer schuldiger ist, wohl aber darüber, wem welche Belastung zumutbar ist.
Das ist eine wichtige Trennung. Sonst vermischen wir moralisches Urteil und pragmatische Lastenverteilung.
Wie behandeln wir große Unternehmen, deren alte Einleitungen legal waren und die inzwischen stark investiert haben? B: Für zukünftige Reduktionen sollte ihre aktuelle Belastung zählen.
Bei der Finanzierung der historischen Renaturierung würde ich zusätzlich den langfristigen wirtschaftlichen Nutzen berücksichtigen. A: Ich würde außerdem Wissen und Vorhersehbarkeit aufnehmen.
Wer schon früh erhebliche Hinweise auf kumulative Schäden hatte und trotzdem lediglich das gesetzliche Minimum erfüllte, ist anders zu bewerten als jemand, der diese Informationen vernünftigerweise nicht haben konnte. B: Einverstanden, solange wir das nicht mit heutiger Kenntnis rückwirkend konstruieren.
Natürlich. Maßstab muss der damalige Erkenntnisstand sein.
Dann haben wir im Grunde mehrere Kriterien: aktueller Beitrag, Reduktionsfähigkeit, historischer Nutzen, damalige Kenntnis, finanzielle Leistungsfähigkeit und institutionelle Verantwortung. A: Und wir sollten die staatliche Mitverantwortung ausdrücklich festhalten.
Unsere Genehmigungspraxis hat das Problem mit erzeugt, weil jeder Beitrag isoliert betrachtet wurde. B: Daraus folgt für mich, dass ein Teil der Renaturierung aus öffentlichen Mitteln finanziert werden muss.
Gleichzeitig führen wir für die Zukunft ein flussgebietsweites Gesamtlimit ein. Dann reicht es nicht mehr, dass jeder einzelne Betrieb für sich unter einem alten Grenzwert bleibt, wenn die Summe ökologisch nicht tragbar ist.
Das halte ich für den entscheidenden Systemwechsel. A: Können wir also sagen: Vergangene Sanierungskosten werden nach einer Kombination aus historischem Beitrag, Nutzen, damaligem Wissen und staatlichem Regulierungsversagen verteilt.
Zukünftige Reduktionspflichten orientieren sich stärker am aktuellen Beitrag und an der realistischen Möglichkeit, ihn zu senken. B: Ja, ergänzt durch Unterstützung dort, wo notwendige Anpassungen objektiv nicht aus eigener Kraft finanziert werden können.
Dann vermeiden wir zwei Extreme: Niemand kann sich allein mit dem Hinweis auf einen kleinen individuellen Anteil vollständig entziehen, aber ebenso wenig wird Verantwortung undifferenziert auf ganze Gruppen verteilt. B: Genau.
Bei einem kollektiven Schaden muss Verantwortung geteilt werden, ohne dadurch beliebig zu werden.