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So könnte eure Verhandlung klingen.
Bevor wir über einzelne Maßnahmen sprechen, sollten wir klären, von welchem Grundsatz wir ausgehen. Für mich sollte persönliche Freiheit zunächst einmal geschützt werden, solange niemandem konkret geschadet wird.
Dem stimme ich grundsätzlich zu. Allerdings beginnt genau dort unser Problem: In einigen Häusern entstehen inzwischen sehr konkrete Belastungen für andere Bewohner.
Wie verbreitet ist das tatsächlich? Ich möchte vermeiden, dass wir wegen einiger negativer Fälle alle Vermietungen stark einschränken.
Die Beschwerden verteilen sich nicht gleichmäßig. Sie konzentrieren sich auf wenige Gebäude, dort haben sie aber deutlich zugenommen.
Es geht um wiederholten nächtlichen Lärm, blockierte Zugänge und sehr häufig wechselnde Besucher. A: Das spricht gerade gegen ein flächendeckendes Verbot.
Die meisten kurzfristigen Gäste verursachen nämlich überhaupt keine Probleme. B: Ein vollständiges Verbot fordere ich auch nicht.
In einem Gebäude sind allerdings mehrere langfristige Mieter ausgezogen, nachdem immer mehr Wohnungen fast dauerhaft kurzfristig vermietet wurden. A: Dann müssen wir zwischen gelegentlicher privater Vermietung und faktisch kommerzieller Nutzung unterscheiden.
Genau. Für mich wäre das bereits ein wichtiges Prinzip: Nicht jede Form derselben Tätigkeit hat dieselben Folgen und muss deshalb auch nicht identisch reguliert werden.
Das sehe ich ähnlich. Hinzu kommt eine soziale Frage.
Einige Bewohner vermieten gelegentlich ein Zimmer, weil ihre eigenen Wohnkosten stark gestiegen sind. Strenge pauschale Regeln würden gerade Menschen mit geringerem Einkommen treffen.
Das darf man nicht ignorieren. Gleichzeitig können steigende Kosten nicht rechtfertigen, dass Nachbarn dauerhaft mit Lärm oder Sicherheitsproblemen leben müssen.
Natürlich nicht. Dann wäre mein erstes Kriterium ein tatsächlich nachweisbarer Schaden.
Bloße Ablehnung oder die Vermutung, dass etwas stören könnte, sollte nicht ausreichen. B: Einverstanden.
Ich würde als zweites Verhältnismäßigkeit nennen. Selbst wenn ein Problem besteht, sollte zunächst die mildeste wirksame Maßnahme gewählt werden.
Also beispielsweise Registrierung und konsequente Sanktionen bei wiederholten Verstößen, bevor man ein vollständiges Verbot ausspricht. B: Genau.
Als drittes brauchen wir meiner Meinung nach Durchsetzbarkeit und Transparenz. Regeln helfen niemandem, wenn Verstöße weder dokumentiert noch überprüft werden können.
Damit kann ich leben. Wie wenden wir diese Prinzipien nun konkret an?
Gelegentliche Vermietung würde ich weiter erlauben, aber registrierungspflichtig machen. A: Das ist vertretbar, solange die Registrierung unkompliziert bleibt.
Bei dokumentierten wiederholten Störungen sollten deutlich höhere Sanktionen möglich sein. A: Und statt sofort eine ganze Stadt zu regulieren, könnten zusätzliche Einschränkungen nur für Gebäude gelten, in denen erhebliche Probleme tatsächlich nachgewiesen wurden.
Das würde dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Für Wohnungen, die praktisch ganzjährig als Kurzzeitunterkunft genutzt werden, könnten strengere Regeln gelten als für jemanden, der gelegentlich ein freies Zimmer vermietet.
Genau. Damit schützen wir persönliche Freiheit, unterscheiden aber zwischen privater Nutzung und einer Nutzung, deren Auswirkungen zunehmend andere tragen müssen.
Dann hätten wir drei Prinzipien: nachweisbarer Schaden, Verhältnismäßigkeit und transparente Durchsetzbarkeit. A: Ich würde noch ergänzen, dass soziale Folgen mitgeprüft werden sollten, auch wenn sie vielleicht kein eigenes viertes Prinzip sein müssen.
Einverstanden. Entscheidend ist jedenfalls, dass Freiheit weder absolut gesetzt noch vorsorglich eingeschränkt wird, ohne die konkreten Folgen zu prüfen.