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So könnte eure Verhandlung klingen.
Wir müssen zuerst klären, worüber genau die Kritik läuft. Wenn das Argument lautet, dass wir eine Gemeinschaft überhaupt nicht fiktional darstellen dürfen, halte ich das für kaum vereinbar mit künstlerischer Arbeit.
So pauschal formuliert es auch niemand. Das Problem beginnt dort, wo persönliche Aussagen konkreter Menschen in eine Figur eingebaut und dabei in ihrer Bedeutung verändert werden.
Wir haben sämtliche Personen anonymisiert. Die Figur ist aus mehreren Interviews zusammengesetzt und soll ausdrücklich niemanden eins zu eins darstellen.
Für ein allgemeines Publikum mag das stimmen. Innerhalb der Gemeinschaft erkennen die Menschen aber sehr genau, aus welchen Lebensgeschichten bestimmte Episoden stammen.
Das wusste ich in diesem Ausmaß nicht. B: Eine Teilnehmerin hat beispielsweise ihre Erfahrung wiedererkannt, obwohl Name und biografische Details verändert wurden.
In der Inszenierung wird daraus der Wendepunkt einer Figur. Für sie selbst hatte das Ereignis aber eine völlig andere Bedeutung.
Das ist ein ernstzunehmender Einwand. Gleichzeitig hatten wir in der dokumentarischeren Fassung ein anderes Problem.
Die einzelnen Zeugnisse standen nebeneinander, und das Testpublikum verstand kaum, welche strukturellen Konflikte sie miteinander verbinden. B: Ich bestreite nicht, dass Verdichtung dramaturgisch notwendig sein kann.
Ich frage eher, wann die Bearbeitung eines persönlichen Zeugnisses so weit geht, dass die ursprüngliche Zustimmung nicht mehr ausreicht. A: Dann müssten wir persönliches Material stärker von allgemeiner historischer Interpretation trennen.
Genau. Bei öffentlich dokumentierten Ereignissen kann das Theater selbstverständlich eigene Deutungen entwickeln.
Bei einer persönlichen Geschichte, die jemand uns gerade deshalb erzählt hat, weil wir Vertrauen aufgebaut haben, entstehen zusätzliche Verpflichtungen. A: Würdest du daraus ein Vetorecht der Interviewpartner ableiten?
Für die gesamte Produktion nicht. Für die erhebliche Umdeutung ihres eigenen identifizierbaren Materials möglicherweise schon.
Das könnte ich akzeptieren, sofern wirklich die individuelle Erfahrung betroffen ist. Ein allgemeines Vetorecht der Beratungsgruppe würde mir dagegen große Schwierigkeiten machen.
Mir ebenfalls. Die Gruppe ist intern überhaupt nicht einheitlich.
Inwiefern? B: Einige Mitglieder wollen stärkere Kontrolle über die Inszenierung.
Andere sagen ausdrücklich, dass niemand von uns das Recht hat, für alle zu sprechen. Jüngere und ältere Teilnehmer beurteilen bestimmte Ereignisse teilweise völlig unterschiedlich.
Das bestätigt meine Sorge vor dem Begriff der authentischen Gruppenperspektive. B: Ja.
Hinzu kommt, dass einige Kritiker unserer Beratung gar nicht teilnehmen. Wenn wir unsere eigene Position zur offiziellen Stimme erklären, machen wir genau jene Unsichtbarkeit erneut, die wir dem Theater vorwerfen könnten.
Dann sollte das Ziel nicht die Herstellung einer einzigen autorisierten Darstellung sein. B: Sondern die Vermeidung falscher Vereindeutigung.
Das finde ich treffend. Auch bei der Besetzung möchte ich übrigens kein Prinzip einführen, nach dem nur Menschen mit identischer Biografie bestimmte Rollen spielen dürfen.
Das verlange ich nicht. Gelebte Erfahrung kann besondere Kenntnisse vermitteln, aber daraus folgt nicht, dass künstlerische Rollen ausschließlich biografisch identisch besetzt werden müssen.
Zwei unserer Interviewpartner haben sogar ausdrücklich gesagt, sie wollten keine ehrfürchtige Gedenkveranstaltung. Sie wünschen sich Humor, Widerspruch und auch Kritik innerhalb der eigenen Gemeinschaft.
Das zeigt erneut, dass Schutz vor Stereotypisierung nicht mit Schutz vor jeder unbequemen Darstellung verwechselt werden darf. A: Welche Entscheidungen sollten deiner Meinung nach trotzdem verbindlich überprüft werden?
Erstens Tatsachenbehauptungen über dokumentierte historische Ereignisse. Wenn wir etwas als Fakt darstellen, muss es überprüfbar sein.
Einverstanden. B: Zweitens persönliche Zeugnisse, die trotz Anonymisierung erkennbar bleiben.
Werden sie erheblich verändert, sollten die betroffenen Personen erneut zustimmen oder das Material muss weiter verfremdet werden. A: Und bei fiktionalen Figuren, die nicht mehr auf eine erkennbare Einzelperson zurückzuführen sind?
Dort sollte das Theater größere Freiheit haben, solange nicht behauptet wird, diese Figur repräsentiere die authentische Haltung der gesamten Gruppe. A: Welche Rolle hätte dann euer Beratungsgremium?
Ein Recht auf Information, auf begründete Einwände und auf eine Antwort des Theaters. Aber kein pauschales Vetorecht.
Das ist mehr als bloße symbolische Konsultation, ohne die künstlerische Verantwortung vollständig auszulagern. B: Genau.
Außerdem sollten wir aktiv Menschen einladen, die innerhalb der Gemeinschaft andere Positionen vertreten als wir. A: Auch wenn sie die Produktion scharf kritisieren?
Gerade dann. Interne Pluralität ist unglaubwürdig, wenn nur die angenehmen Gegenstimmen berücksichtigt werden.
Dann bleibt noch die Frage, wie wir das gegenüber dem Publikum kommunizieren. B: Die Produktion sollte nicht behaupten, die Geschichte der Gemeinschaft zu erzählen, als gäbe es davon eine endgültige Version.
Sondern deutlich machen, dass wir auf Grundlage realer Zeugnisse und historischer Quellen eine künstlerische Interpretation entwickelt haben. B: Genau.
Dann wird Verantwortung nicht dadurch erfüllt, dass jede Darstellung von allen genehmigt wird, sondern dadurch, dass persönliche Rechte geschützt, Tatsachen überprüft und konkurrierende Deutungen nicht künstlich zu einer einzigen authentischen Stimme verschmolzen werden. A: Damit kann ich arbeiten.
Die Kunst behält ihre Deutungsfreiheit, aber dort, wo sie auf konkretem persönlichem Vertrauen beruht, wächst ihre Verantwortung entsprechend.