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So könnte eure Verhandlung klingen.
Ich halte es für notwendig, dass wir verbindlichere Standards einführen. Wir haben inzwischen mehrfach Beschwerden über Formulierungen erhalten, die Bürger als abwertend oder stigmatisierend empfunden haben.
Dass wir solche Fälle ernst nehmen müssen, bestreite ich nicht. Mir geht es eher darum, wie weit verbindliche Vorgaben reichen sollen.
Warum siehst du darin ein Problem? B: Weil wir in einer internen Auswertung festgestellt haben, dass einige besonders komplexe neue Formulierungen für Menschen mit geringeren Deutschkenntnissen deutlich schwerer verständlich waren.
Auch ältere Bürger hatten teilweise Schwierigkeiten damit. A: Das ist relevant.
Allerdings zeigt ein anderer Pilotversuch, dass respektvollere und direktere Formulierungen die Zahl der Beschwerden reduziert haben. Die Menschen reagierten auch häufiger auf unsere Schreiben.
Dann scheint es weniger um alt gegen neu zu gehen als um die Qualität der konkreten Formulierung. A: Genau.
Für mich wäre ein erster Grundsatz deshalb: Offizielle Sprache darf Menschen nicht unnötig abwerten oder auf ein Merkmal reduzieren. B: Damit kann ich problemlos leben.
Als zweiten Grundsatz würde ich Verständlichkeit ergänzen. Eine sprachlich gut gemeinte Regelung hilft wenig, wenn die Adressaten nicht verstehen, was die Behörde von ihnen verlangt.
Einverstanden. Aber Verständlichkeit darf auch nicht als Argument dienen, problematische Begriffe einfach unverändert beizubehalten.
Natürlich nicht. Wir müssen außerdem die rechtliche Ebene berücksichtigen.
In einigen Dokumenten sind bestimmte Begriffe rechtlich festgelegt. Dort kann eine scheinbar kleine sprachliche Änderung tatsächlich die Bedeutung verändern.
Dann wäre Kontext unser drittes Prinzip. Wir sollten nicht so tun, als könne dieselbe Regel für einen Informationsflyer, einen persönlichen Brief und einen juristischen Bescheid gelten.
Genau. Und ich würde als vierten Punkt Stabilität und Nachvollziehbarkeit nennen.
Unsere Beschäftigten beklagen, dass Empfehlungen teilweise so schnell wechseln, dass verschiedene Abteilungen unterschiedliche Varianten verwenden. A: Das spricht für ein geregeltes Überprüfungsverfahren.
Aber welche Regeln sollen nun tatsächlich verbindlich sein? B: Eindeutig diskriminierende oder herabsetzende Formulierungen sollten in institutioneller Kommunikation nicht verwendet werden.
Das kann verbindlich sein. A: Ebenso sollte die Verwaltung verpflichtet sein, möglichst verständlich zu formulieren, sofern keine juristischen Gründe dagegensprechen.
Ja. Bei mehreren gleichermaßen respektvollen Varianten würde ich dagegen keine bestimmte Form zwingend vorschreiben.
Dort könnten wir Empfehlungen geben. B: Genau.
Empfehlungen lassen sich außerdem leichter anpassen, wenn sich der Sprachgebrauch verändert. A: Wer entscheidet dann, ob eine Empfehlung geändert wird?
Ich würde weder ausschließlich Sprachwissenschaftler noch ausschließlich einzelne Interessengruppen entscheiden lassen. Wir brauchen mehrere Perspektiven.
Also Kommunikationsexperten, Beschäftigte aus der Praxis und Menschen aus Gruppen, die von den jeweiligen Bezeichnungen unmittelbar betroffen sind. B: Das wäre sinnvoll.
Anschließend müsste geprüft werden, ob die vorgeschlagene Form respektvoll, verständlich und praktisch einsetzbar ist. A: Damit hätten wir unsere vier Prinzipien: Respekt, Verständlichkeit, Kontextangemessenheit und transparente Überprüfung.
Und unterschiedliche Verbindlichkeit: klare Grenzen bei diskriminierender Sprache, rechtliche Präzision dort, wo sie notwendig ist, ansonsten überwiegend Empfehlungen. A: Das halte ich für überzeugender als entweder völlige sprachliche Beliebigkeit oder einen ständig wachsenden Katalog vorgeschriebener Formulierungen.
Genau. Bewusste Sprachgestaltung ist legitim, aber nur, wenn ihr Zweck und ihre Grenzen ebenfalls begründet werden können.