Johannas Recherche macht deutlich, dass die Frage nach Wissen komplizierter ist als die Alternative zwischen völliger Gewissheit und bloßer Meinung. Der offizielle Untersuchungsbericht erschien ihr zunächst besonders überzeugend, weil er zeitnah erstellt worden war, technische Expertise bündelte und eine kohärente Erklärung lieferte.
Spätere Quellen erschüttern dieses Bild jedoch teilweise. Private Schreiben deuten auf frühere technische Probleme hin, Zeugenaussagen verweisen auf Produktionsdruck, und Wartungsunterlagen bestätigen zumindest eine bereits bekannte Unregelmäßigkeit.
Daraus folgt aber keineswegs automatisch, dass der offizielle Bericht falsch und die späteren Aussagen richtig sein müssen. Auch Erinnerungen können unzuverlässig sein, persönliche Interessen können Aussagen beeinflussen, und selbst ein authentisches Dokument beantwortet nicht jede Kausalfrage.
Genau hier scheint mir eine entscheidende Unterscheidung zu liegen. Johanna kann relativ gut belegen, dass vor dem Unfall ein technisches Problem registriert worden war.
Wesentlich schwächer ist dagegen die Behauptung, jemand habe den späteren Unfall konkret vorhersehen können. Noch einmal anders gelagert ist die Frage, ob organisatorischer Druck zur Vernachlässigung von Wartung beigetragen hat.
Unterschiedliche Aussagen über dasselbe Ereignis können also sehr verschiedene Grade epistemischer Rechtfertigung besitzen. Hinzu kommt, dass auch die Fragestellung bestimmt, welche Aspekte relevant erscheinen.
Ein technischer Bericht sucht möglicherweise nach der unmittelbaren mechanischen Ursache, während eine sozialhistorische Untersuchung nach institutionellen Bedingungen fragt. Beide können auf dieselben Tatsachen reagieren und dennoch unterschiedliche Erklärungsebenen entwickeln.
Daraus würde ich weder einen radikalen Relativismus noch einen naiven Objektivismus ableiten. Dass Erkenntnisse prinzipiell revidierbar sind, bedeutet nicht, dass alle Deutungen gleich plausibel wären.
Umgekehrt sollte eine aktuell sehr gut bestätigte Erklärung nicht mit absoluter Gewissheit verwechselt werden. Für mich kann eine Aussage dann vernünftigerweise als Wissen gelten, wenn sie durch belastbare Evidenz gerechtfertigt, gegenüber relevanten Einwänden geprüft, mit konkurrierenden Erklärungen verglichen und in ihrem Geltungsanspruch angemessen begrenzt ist.
Wissen wäre damit weniger das Ende jeder Unsicherheit als eine besonders gut begründete Form des Fürwahrhaltens, die offen dafür bleibt, durch bessere Evidenz korrigiert zu werden.