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So könnte eure Verhandlung klingen.
Bevor wir wieder eine klassische öffentliche Versammlung organisieren, sollten wir uns fragen, wen wir damit tatsächlich erreichen. B: Die Menschen aus dem Viertel müssen jedenfalls eine starke Stimme haben.
Sie leben jeden Tag mit den Folgen des Umbaus. A: Das bestreite ich nicht.
Bei früheren offenen Versammlungen waren allerdings bestimmte Gruppen massiv überrepräsentiert. Vor allem gut organisierte ältere Eigentümer kamen regelmäßig, während jüngere Mieter, Schichtarbeiter und Menschen mit niedrigeren Einkommen kaum vertreten waren.
Dann müssen wir den Zugang verbessern. Trotzdem überzeugt mich die Idee nicht, dass zufällig ausgewählte Menschen aus der ganzen Stadt genauso viel Einfluss haben sollen wie jemand, dessen Wohnung direkt am Platz liegt.
Ich würde ihnen nicht automatisch denselben Status geben. Der Vorteil einer ausgelosten Bürgerversammlung liegt in der Repräsentativität.
Bei unserem letzten Pilotprojekt war die Gruppe gesellschaftlich wesentlich vielfältiger als bei offenen Veranstaltungen. B: Aber diese Personen wurden nicht gewählt.
Richtig. Deshalb sollten sie auch nicht die endgültige Entscheidung treffen.
Sie könnten Empfehlungen entwickeln, nachdem sie Betroffene und Experten angehört haben. B: Das wäre eher vorstellbar.
Wir müssen nämlich noch einen anderen Punkt berücksichtigen: Viele der momentan diskutierten Vorschläge sind technisch oder rechtlich gar nicht vollständig umsetzbar. A: Welche zum Beispiel?
Unter dem Platz verlaufen wichtige Leitungen. Außerdem gelten Vorgaben zum Denkmalschutz, zur Barrierefreiheit und zur Zufahrt für Rettungsfahrzeuge.
Einige Ideen, die öffentlich sehr beliebt sind, kollidieren damit. A: Dann müssen diese Grenzen vor der eigentlichen Beratung transparent erklärt werden.
Sonst diskutieren Bürger wochenlang über Möglichkeiten, die später einfach gestrichen werden. B: Genau.
Experten sollten also in einer ersten Phase klären, welche Rahmenbedingungen nicht verhandelbar sind. A: Aber sie sollten nicht entscheiden, ob wir beispielsweise mehr Raum für Veranstaltungen oder mehr ruhige Aufenthaltsflächen wollen.
Das ist eine politische Wertentscheidung. B: Da stimme ich zu.
Noch etwas: Die umliegenden Geschäfte haben zum Teil erhebliche Investitionen getätigt, weil bestimmte Zufahrten und Liefermöglichkeiten existieren. Ein Umbau kann ihre wirtschaftliche Grundlage direkt verändern.
Dann sollten direkt betroffene Geschäftsleute und Anwohner in einer eigenen Anhörungsphase ausführlich darstellen können, welche Folgen verschiedene Varianten für sie hätten. B: Mir wäre wichtig, dass diese Anhörung mehr ist als ein symbolisches Gespräch.
Natürlich. Ihre Informationen gehen anschließend an das Bürgergremium.
Aber ein direkt betroffenes Geschäft sollte auch nicht allein darüber entscheiden können, wie ein zentraler Platz für die gesamte Stadt genutzt wird. B: Das sehe ich genauso.
Betroffenheit gibt einen besonderen Anspruch auf Gehör, aber nicht automatisch ein Vetorecht. A: Genau.
Danach könnte die ausgeloste Gruppe verschiedene Optionen abwägen und Empfehlungen formulieren. B: Und wer entscheidet endgültig?
Der gewählte Rat. Schon deshalb, weil er für den Haushalt und die Entscheidung politisch verantwortlich bleibt.
Das ist auch rechtlich erforderlich. Wir können die Verantwortung nicht vollständig an ein beratendes Gremium übertragen.
Dann brauchen wir aber eine starke Begründungspflicht. Wenn der Rat die zentrale Empfehlung der Bürgerversammlung ablehnt, darf er nicht einfach kommentarlos anders entscheiden.
Einverstanden. Er müsste öffentlich erklären, aus welchen rechtlichen, finanziellen oder politischen Gründen er abweicht.
Außerdem sollten wir veröffentlichen, welche Interessen in welcher Phase gehört wurden. B: Dann hätten wir im Grunde vier Ebenen: zuerst Fachleute für die tatsächlichen Grenzen, dann direkt Betroffene und Nutzergruppen, anschließend eine möglichst repräsentative ausgeloste Bürgerversammlung und am Ende den gewählten Rat.
Genau. Damit hat keine einzelne Gruppe die gesamte Macht.
Und jede Ebene hat eine andere Funktion: Expertise klärt Möglichkeiten, Betroffene machen Konsequenzen sichtbar, die Bürgerversammlung wägt unterschiedliche Interessen ab und die Politik übernimmt die endgültige Verantwortung. A: Das wäre für mich wesentlich legitimer als entweder eine einfache Online-Abstimmung oder eine Entscheidung nur im Rathaus.
Für mich auch, solange klar bleibt, dass Beteiligung echte Wirkung haben muss und nicht bloß nachträglich Zustimmung produzieren soll.