Claras Fall ist gerade deshalb schwierig, weil weder die einfache Kategorie Schuld noch die Kategorie Unschuld wirklich ausreicht. Das Projekt beruhte auf fachlichen Modellen, wurde politisch beschlossen und brachte im Stadtzentrum tatsächlich erhebliche Verbesserungen.
Niemand wusste sicher, dass sich der Verkehr in genau jener Wohnstraße so stark erhöhen würde. Aus dem später eingetretenen Schaden lässt sich daher nicht automatisch schließen, dass die ursprüngliche Entscheidung offensichtlich fahrlässig war.
Das wäre ein klassischer Rückschaufehler: Sobald wir das Ergebnis kennen, erscheint der Weg dorthin wesentlich vorhersehbarer, als er im Moment der Entscheidung tatsächlich war. Gleichzeitig existierte aber ein konkreter Hinweis darauf, dass die Modelle gerade für bestimmte Nachbarstraßen besonders unsicher waren.
Damit verändert sich die Frage. Es geht nicht mehr darum, ob Clara den exakten Schaden vorhersehen konnte, sondern ob sie angesichts eines plausiblen Risikos zusätzliche Prüfungen hätte veranlassen müssen.
Ihre professionelle Rolle ist dabei relevant. Von einer Fachperson kann man unter Umständen mehr Sorgfalt erwarten als von jemandem, der dieselben Informationen zufällig erhält.
Allerdings müssen auch Kosten, Zeit, die Wahrscheinlichkeit des Risikos und die Möglichkeit weiterer Untersuchungen berücksichtigt werden. Hinzu kommt die institutionelle Dimension.
Clara war weder alleinige Urheberin des Modells noch politische Entscheidungsträgerin. Trotzdem wäre es ebenso unbefriedigend, Verantwortung so weit auf verschiedene Akteure zu verteilen, dass am Ende niemand mehr verantwortlich sein soll.
Ich würde deshalb zwischen verschiedenen Formen von Verantwortung unterscheiden. Persönliche moralische Schuld hängt stark davon ab, ob Warnsignale schuldhaft ignoriert oder berufliche Pflichten verletzt wurden.
Verantwortung für Abhilfe kann dagegen weiter reichen. Selbst wenn Clara vernünftigerweise nicht für das gesamte Ergebnis verantwortlich gemacht werden kann, besitzt sie aufgrund ihrer Funktion heute Wissen und Handlungsmöglichkeiten, um auf den Schaden zu reagieren.
Daraus entsteht eine zukunftsgerichtete Verantwortung. Insgesamt sollte Verantwortungszuschreibung meiner Ansicht nach graduell erfolgen.
Relevant sind Absicht, Vorhersehbarkeit, Zugang zu Informationen, berufliche Sorgfaltspflichten, tatsächliche Entscheidungsmacht und die Zumutbarkeit möglicher Vorsichtsmaßnahmen. Ebenso wichtig ist jedoch, wie jemand reagiert, sobald unbeabsichtigte Schäden sichtbar werden.
Verantwortlich zu handeln bedeutet deshalb nicht nur, im Voraus alles vorherzusehen, sondern auch, Unsicherheit ernst zu nehmen und Fehlentwicklungen später konsequent zu korrigieren.